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Treppenlift-Zuschuss und Förderung

Mit Pflegegrad 1–5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € für eine geeignete Wohnungsanpassung zahlen. Das erfordert einen Antrag und eine Entscheidung im Einzelfall. KfW-Kredite und regionale Programme sind getrennt zu prüfen.

Primärquellen zuletzt abgerufen: 03.10.2026. Programmstatus kann sich ändern.

Pflegekasse: bis zu 4.180 €

Bei Pflegegrad 1–5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme für eine Wohnungsanpassung zahlen. Der Treppenlift muss häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder selbstständiges Leben wiederherstellen. Der Höchstbetrag ist keine automatische Auszahlung.

Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich. Bei mehr als vier Personen wird dieser Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. Die Förderung ist auf die anerkannten Kosten begrenzt.

Ein fest installierter Treppenlift fällt unter Wohnungsanpassung, nicht pauschal unter die Hilfsmittelversorgung der Krankenkasse.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

KfW 455-B: keine neuen Anträge

Die KfW meldet ausgeschöpfte Fördermittel; neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Laufende Anträge und bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberührt. Eine mögliche neue Mittelbereitstellung 2027 ist nicht garantiert. Diesen Zuschuss nicht in die Finanzierung einrechnen, wenn keine Zusage vorliegt.

Quelle: aktueller Produktstatus der KfW

KfW 159: Kredit, kein Zuschuss

Für barrierereduzierende Maßnahmen in Wohngebäuden bietet die KfW einen Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit an. Technische Mindestanforderungen, Bankprüfung und Antrag vor Vorhabenbeginn sind zu beachten. Zinssätze ändern sich. Pflegegrad ist keine allgemeine Voraussetzung; eine Bewilligung wird nicht zugesichert.

Die KfW schließt dieselbe bereits durch die Pflegeversicherung geförderte Maßnahme aus. Verschiedene Maßnahmen können getrennt gefördert werden. Deshalb nicht einfach Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit für denselben Lift addieren.

Quelle: KfW 159 und Kombinationsbedingungen

Wie beantrage ich den Zuschuss?

  1. Bedarf mit Pflegekasse oder Wohnberatung klären, bei Mietwohnungen zusätzlich Zustimmung und bauliche Voraussetzungen prüfen.
  2. Kostenvoranschlag mit Lift, Schiene und Montage einholen. Fotos, Beschreibung der Hindernisse und vorhandenen Pflegegradbescheid bereithalten; die Pflegekasse benennt benötigte Unterlagen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen und die Entscheidung möglichst vor Beauftragung abwarten. Bei KfW gelten eigene Regeln zum Vorhabenbeginn; diese vorher mit dem Finanzierungspartner klären.
  4. Bewilligung und anerkannten Kostenumfang prüfen, anschließend Rechnung und Nachweise entsprechend den Vorgaben einreichen.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Laut BMG gelten grundsätzlich drei Wochen nach Antragseingang, bei notwendigem medizinischem Gutachten fünf Wochen. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies rechtzeitig schriftlich begründen. Ohne diese Mitteilung beschreibt das BMG eine Genehmigung nach Fristablauf. Im Streitfall Beratung einholen, nicht allein aufgrund dieses Ratgebers beauftragen.

Was ist ohne Pflegegrad möglich?

Ohne Pflegegrad gibt es diesen Wohnungsanpassungs-Zuschuss der Pflegekasse nicht. KfW 159 sowie Landesprogramme können andere Voraussetzungen haben. 455-B ist aktuell geschlossen. Ein regionales Programm muss individuell zu Wohnort, Antragsteller und Vorhaben passen.

Was tun bei Ablehnung oder verändertem Bedarf?

Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids prüfen und fristgerecht beraten lassen. Ändert sich die Pflegesituation und werden neue Anpassungen nötig, kann laut BMG erneut ein Zuschuss möglich sein. Das ist keine jährliche Pauschale.

Landesprogramme und besondere Fälle

Mieter, Vermieter und Gewerbebetriebe haben unterschiedliche Förderwege. Private Wohnungsförderung ist nicht automatisch auf ein öffentliches Gebäude übertragbar. Wohnberatung oder zuständige Förderstelle prüft Zielgruppe, Budget und Kombination; keine doppelte Bezuschussung derselben Kosten voraussetzen.

Regionale Förderstellen finden

Grundlage: BMG: Wohnungsanpassung, abgerufen 03.10.2026. Quellenbasierte Information, keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung.

Wie geht es weiter?

Ein verbindlicher Preis entsteht erst nach Aufmaß. Vergleichen Sie vollständige Angebote und prüfen Sie Förderung vor einer Beauftragung.

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Darauf sollten Sie beim Anbietervergleich achten

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Mögliche Förderung vor der Beauftragung prüfen